Der Vorschlag der EU Kommission für eine EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ist Teil eines Pakets von Maßnahmen für einen wirkungsvolleren Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Das Bargeldlimit soll dazu beitragen, dass Geld aus kriminellen Geschäften weniger leicht als bisher in die reguläre Wirtschaft fließen kann. In etlichen EU Staaten gibt es bereits derlei Limits für Zahlungen, in Ländern wie Österreich, Luxemburg und Zypern aber noch nicht. Auch in Deutschland hat sich ein Limit noch nicht durchgesetzt.
Für die meisten Verbraucher haben Barzahlungen in fünfstelliger Höhe einen Seltenheitswert – und doch kommen Sie mal vor. Hier heißt es in einem Entwurf für die Verordnung: „Diese Obergrenze gilt nicht für private Transaktionen zwischen Privatpersonen“. Schon jetzt gibt es in Ländern mit Obergrenzen für Barzahlungen teils Ausnahmen für Geschäfte zwischen Privatleuten.
Deutschlands oberster Verbraucherschützer warnt jedoch mit Nachdruck: ein Bargeldlimit öffne „das Tor für eine absolute Kontrolle der Verbraucherinnen und Verbraucher“. Das Recht auf anonymes Einkaufen müsse berücksichtigt werden. Zumal es hier auch eklatante Sicherheitslücken gibt: Elektronische Zahlungen können kontrolliert und zurückverfolgt werden. Im schlimmsten Fall könnten sie auch manipuliert oder gesperrt werden. Auch bei der Zahlung mit Kreditkarte im Internet kommt es immer wieder zu Sicherheitslücken und Datenklau.
Für viele Sicherheitsunternehmen, die als Geld- und Wertdienstleister zu einem effizienten und reibungslosen Bargeldkreislauf beitragen und deren Haupteinnahmequelle aus eben diesen Gelddienstleistungen zustande kommt, bedeutet die Bargeldobergrenze einen harten Kampf ums Überleben.