Zur Eindämmung des CORONA-Virus hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, die auch den Besuch im Supermarkt oder in der Bank-Filiale betreffen. So darf sich immer nur eine begrenzte Anzahl von Kunden auf der Verkaufsfläche des Marktes oder im Servicebereich der Bank aufhalten. Auch ist ein Mindestabstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Um die Erfüllung dieser Vorgaben lückenlos zu gewährleisten, greifen immer mehr Unternehmen auf die Sicherheitsdienste von WWS zurück. Die erfahrenen Fachkräfte behalten den Überblick und greifen, wenn notwendig, ein. „Unser Team ist sich seiner Verantwortung bewusst.“ betont Frank Huerkamp, Chef des renommierten Komplettanbieters für Sicherheitsdienstleistungen Westfälischer Wachschutz (WWS). „Bei Verstößen weisen unsere Mitarbeiter die Kunden freundlich darauf hin. Dabei kommt es natürlich auch auf Fingerspitzengefühl bei der Ansprache an. Das führt dazu, dass die Regeln nahezu ausnahmslos eingehalten werden.“

Die Gesetzeslage ist übrigens eindeutig: Security-Unternehmen setzen das Hausrecht und die darauf basierende Hausordnung gegenüber Dritten durch. Dazu werden ihnen umfassende Befugnisse des Aufraggebers erteilt. Aber dazu muss es ja gar nicht erst kommen: Mitmenschlichkeit, Rücksicht und Solidarität stärken – nicht nur in Zeiten von Corona – das Miteinander.

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